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BGH, 11.09.2014 - 2 StR 407/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Anhörungsrüge bzgl. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 2 StR 407/13
Die hierfür maßgeblichen Gründe ergeben sich - verfassungsrechtlich unbedenklich - mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BVerfG NJW 2014, 2563, 2564 mwN).
- BGH, 26.11.2014 - 2 StR 62/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Behauptung, die Revision hätte Erfolg gehabt, wenn der Senat die verfassungsrechtlichen Aspekte und die in der Stellungnahme zitierte Rechtsprechung berücksichtigt hätte, ist nicht geeignet, einen Gehörsverstoß zu belegen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2014 - 2 StR 407/13).